Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt; die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragnehmer nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich und unverbindlich, doch wird bei Erteilung eines Auftrages im Umfang des Kostenvoranschlages bezahltes Entgelt gutgeschrieben. Die im Kostenvoranschlag verzeichneten Preise sind die Preise des Tages, dessen Datum der Kostenvoranschlag trägt. Sämtliche technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
Angebote
Angebote werden nur schriftlich erteilt. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.
Preise
Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind jedenfalls zwei Monate gültig. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund tarifvertraglicher Regelungen in der Branche oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so werden die Preise entsprechend erhöht oder ermäßigt. Pauschalpreiszusagen werden nicht gegeben.
Leistungsausführung
Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat. Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer kostenlos die erforderliche Energie und versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
Leistungsfristen und -termine
Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände, die der Rechtssphäre des Auftragnehmers zuzurechnen sind, bewirkt, werden vereinbarte Leistungsfristen entsprechend verlängert oder vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind dann vom Auftraggeber zu tragen, wenn die die Verzögerungen bewirkenden Umstände seiner Rechtssphäre zuzurechnen sind.
Übernahme
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber vom Übergabetermin zeitgerecht zu verständigen; der Auftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei seinem Fernbleiben die Übergabe der erbrachten Leistungen als am vorgesehenen Übergabetermin erfolgt anzusehen ist.
Zahlungen
Der Auftraggeber hat Teilzahlungen nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung über Verlangen des Auftragnehmers zu leisten. Mahn- und Wechselspesen gehen zulasten des Auftraggebers. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % jährlich zu berechnen; hierdurch werden bestehende Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Der Auftragnehmer ist berechtigt Vorauszahlung zu verlangen.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Beschränkungen des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung); Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen ist mit einer sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen. Bei eloxierten und beschichteten Materialien sind Unterschiede in den Farbnuancen nicht ausgeschlossen.
Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Ist eine Behebung nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist nach Wahl des Auftragnehmers angemessene Preisminderung zu gewähren oder ersatzweise eine gleiche Sache nachzuliefern. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn die vom Mangel betroffenen Teile von dritter Hand oder vom Auftraggeber selbst verändert oder instandgesetzt worden sind.
Schadenersatz
Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an alle dem Auftraggeber gehörigen Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat. Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens sind ausgeschlossen, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers vorliegt.
Verbraucherschlichtung
Die ENGINEme GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so soll das die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berühren. Die Parteien sind verpflichtet zusammenzuwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
(Stand 2019)